Gewerbesteuer-Berechnung für die Praxis
Gewerbesteuer-Grundlagen
Der Startpunkt: Ihr Gewinn
Jede Berechnung braucht einen Anfang. Bei der Gewerbesteuer ist dieser Anfang der Gewinn, den Sie bereits aus der Buchführung kennen. Genauer gesagt, starten wir mit dem Gewinn aus Gewerbebetrieb, wie er nach den Regeln des Einkommensteuergesetzes (EStG) oder des Körperschaftsteuergesetzes (KStG) ermittelt wird. Das ist die Zahl, die am Ende der Gewinn- und Verlustrechnung steht und in der Steuerbilanz ausgewiesen wird.
Der steuerbilanzielle Gewinn ist also die Ausgangsbasis für die gesamte Gewerbesteuerberechnung. Alles, was folgt, baut auf dieser einen Zahl auf.
Eine Steuer für den Betrieb, nicht die Person
Die Gewerbesteuer ist eine sogenannte Objektsteuer. Das klingt technisch, bedeutet aber etwas ganz Einfaches: Besteuert wird nicht der Unternehmer als Person, sondern das Unternehmen selbst – das „Objekt“.
Objektsteuer
noun
Eine Steuer, die sich auf ein bestimmtes Objekt bezieht, wie ein Grundstück (Grundsteuer) oder einen Gewerbebetrieb (Gewerbesteuer), unabhängig von den persönlichen Verhältnissen des Eigentümers.
Stellen Sie sich eine Bäckerei vor. Die Gewerbesteuer interessiert sich nicht dafür, ob der Bäckermeister verheiratet ist oder Kinder hat. Sie besteuert allein die wirtschaftliche Kraft der Bäckerei selbst, also ihre Fähigkeit, Gewinn zu erwirtschaften. Die persönlichen Umstände des Inhabers spielen erst bei seiner persönlichen Einkommensteuer eine Rolle, nicht aber bei der Gewerbesteuer des Betriebs.
Das Berechnungsschema
Die Ermittlung der Gewerbesteuer folgt einem klaren, dreistufigen Schema. Wir beginnen mit dem bekannten Gewinn und passen ihn dann an, um die tatsächliche Ertragskraft des Betriebs zu ermitteln.
- Gewinn aus Gewerbebetrieb: Das ist unser bekannter Startwert.
- Hinzurechnungen: Hier werden bestimmte Ausgaben, die den steuerlichen Gewinn gemindert haben, wieder hinzugezählt. Warum? Weil der Gesetzgeber findet, dass diese Ausgaben die wahre Ertragskraft des Unternehmens nicht schmälern sollen. Ein typisches Beispiel sind Zinsaufwendungen, aber die Details schauen wir uns später an.
- Kürzungen: Im Gegenzug werden bestimmte Erträge, die im Gewinn enthalten sind, wieder abgezogen. Das betrifft zum Beispiel Gewinne aus bestimmten Beteiligungen. Auch hier geht es darum, den reinen Gewerbeertrag zu isolieren.
Das Ergebnis nach diesen Anpassungen ist der Gewerbeertrag. Er ist die entscheidende Größe für die Berechnung der Steuer.
Zwei Ämter, eine Steuer
Bei der Gewerbesteuer gibt es eine Besonderheit in der Zuständigkeit. Es sind zwei verschiedene Behörden beteiligt, die sich die Arbeit teilen:
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Das Finanzamt: Es ist für die Ermittlung der Besteuerungsgrundlage zuständig. Sie reichen die Gewerbesteuererklärung beim Finanzamt ein. Das Finanzamt prüft Ihre Zahlen, berechnet den Gewerbeertrag und setzt den sogenannten Gewerbesteuermessbetrag fest. Diesen teilt es Ihnen und der zuständigen Gemeinde per Bescheid mit.
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Die Gemeinde (oder Stadt): Sie erhält die Information vom Finanzamt und erledigt den letzten Schritt. Die Gemeinde wendet ihren eigenen, individuell festgelegten Hebesatz auf den Messbetrag an. Daraus ergibt sich die endgültige Gewerbesteuerschuld. Die Gemeinde schickt Ihnen dann den Gewerbesteuerbescheid und zieht die Steuer ein.
Diese Arbeitsteilung ist effizient: Das Finanzamt hat die Expertise und die Daten aus der Einkommen- oder Körperschaftsteuer, um die Berechnungsgrundlage korrekt zu ermitteln. Die Gemeinde behält ihre finanzielle Autonomie, indem sie über die Höhe des Hebesatzes selbst entscheiden kann.
Was ist der Ausgangspunkt für die Ermittlung der Gewerbesteuer?
Die Gewerbesteuer ist eine "Objektsteuer". Das bedeutet, sie besteuert die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des Unternehmens selbst, unabhängig von den persönlichen Verhältnissen des Inhabers.
Damit haben Sie den ersten Einblick in die Systematik der Gewerbesteuer erhalten. Sie kennen den Ausgangspunkt, das grundlegende Schema und die beteiligten Behörden.
